Die Inhalte des verpflichtenden postalischen Schreibens zur Mitteilung über die Erhebung dieses Zusatzbeitrags wurden durch das Bundesgesundheitsministerium detailliert vorgeschrieben – vom konkreten Beitragssatz über das Sonderkündigungsrecht bis hin zum Hinweis auf potentiell günstigere Krankenkassen.  Wie die Ausgestaltung dieser Schreiben erfolgte, blieb den Kassen selbst überlassen, sodass einschlägige Unterschiede in der Kommunikation des Zusatzbeitragssatzes und des Sonderkündigungsrechts auftraten. Nur wie macht man das als Kasse am Besten ohne gleich schlafende Hunde zu wecken? Detaillierte Informationen zum Informationsstand und –bedarf sowie konkrete Bewertungen aktueller Beitragsbriefe finden Sie in unserer neuen Studie „Nach der Beitragsanpassung ist vor der Beitragsanpassung“ in Kooperation mit den Gesundheitsforen Leipzig.

Finden Sie heraus wie Sie durch eine optimierte Informationspolitik erfolgreich Mitglieder an Ihre Kasse binden und gewinnen können!

Weitere Informationen zu den Studieninhalten und das Bestellformular finden Sie HIER, die Pressemitteilung finden Sie HIER.